RS Vwgh 2026/3/23 Ra 2024/04/0334

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Veröffentlicht am 23.03.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0335

Rechtssatz

Da der VwGH zu den bei der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigenden Umständen auf die Eigenart des Leistungsgegenstandes bzw. auf die Person des Antragstellers (und jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalles) verweist, können die - einer Glaubhaftmachung entgegenstehenden - Umstände auch in den technischen Anforderungen an die Leistung bzw. in allfälligen Defiziten des Antragstellers im Bereich seiner technischen Leistungsfähigkeit liegen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024040334.L05

Im RIS seit

14.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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