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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1Rechtssatz
Entspricht eine Bescheidbeschwerde nicht dem Erfordernis des § 250 Abs. 1 BAO, ist ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen (§ 85 Abs. 2 BAO). Wird ein solcher nicht fristgerecht erfüllt, gilt die Beschwerde als zurückgenommen und ist sie gemäß § 256 Abs. 3 BAO von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung oder vom VwG mit Beschluss als zurückgenommen zu erklären (vgl. VwGH 26.5.2021, Ra 2018/16/0110, mwN).Entspricht eine Bescheidbeschwerde nicht dem Erfordernis des Paragraph 250, Absatz eins, BAO, ist ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen (Paragraph 85, Absatz 2, BAO). Wird ein solcher nicht fristgerecht erfüllt, gilt die Beschwerde als zurückgenommen und ist sie gemäß Paragraph 256, Absatz 3, BAO von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung oder vom VwG mit Beschluss als zurückgenommen zu erklären vergleiche VwGH 26.5.2021, Ra 2018/16/0110, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150079.L02Im RIS seit
21.04.2026Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026