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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienNorm
BauO Wr §129 Abs3Rechtssatz
Lautet der Tatvorwurf auf "Nichterscheinen zu einem Ladungstermin", so hat die Strafbehörde, wie auch das VwG, zu prüfen, ob die Ladung dem Empfänger gegenüber auch wirksam wurde (vgl. zur dienstbehördlichen Ladung zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0049, Rn. 19 f). Wäre die Ladung der Eigentümerin der Liegenschaft nicht rechtswirksam zugestellt worden, könnte sich darauf nicht die Pflichtverletzung des "Nichterscheinens zu einem Ladungstermin" stützen, die das VwG als Verweigerung des Zutritts zur Liegenschaft qualifizierte.Lautet der Tatvorwurf auf "Nichterscheinen zu einem Ladungstermin", so hat die Strafbehörde, wie auch das VwG, zu prüfen, ob die Ladung dem Empfänger gegenüber auch wirksam wurde vergleiche zur dienstbehördlichen Ladung zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0049, Rn. 19 f). Wäre die Ladung der Eigentümerin der Liegenschaft nicht rechtswirksam zugestellt worden, könnte sich darauf nicht die Pflichtverletzung des "Nichterscheinens zu einem Ladungstermin" stützen, die das VwG als Verweigerung des Zutritts zur Liegenschaft qualifizierte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050164.L01Im RIS seit
28.04.2026Zuletzt aktualisiert am
30.04.2026