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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §26 Abs1 idF 2022/I/205Rechtssatz
Der Bezug von pensionsrechtlichen Leistungen iSd § 1 Abs. 14 PG 1965 schließt die Gebührlichkeit einer Abfertigung gemäß § 26 Abs. 1 GehG aus. Dass mit § 27 Abs. 2a GehG eine ausdrückliche Regelung für die Bemessung einer Abfertigung für Beamte nach § 1 Abs. 14 erster Satz PG 1965 vorgesehen ist, steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil auch Neubeamten in den in § 26 Abs. 1 und Abs. 3 GehG geregelten Fällen eine Abfertigung gebührt (VwGH 30.3.2026, Ro 2023/12/0086).Der Bezug von pensionsrechtlichen Leistungen iSd Paragraph eins, Absatz 14, PG 1965 schließt die Gebührlichkeit einer Abfertigung gemäß Paragraph 26, Absatz eins, GehG aus. Dass mit Paragraph 27, Absatz 2 a, GehG eine ausdrückliche Regelung für die Bemessung einer Abfertigung für Beamte nach Paragraph eins, Absatz 14, erster Satz PG 1965 vorgesehen ist, steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil auch Neubeamten in den in Paragraph 26, Absatz eins und Absatz 3, GehG geregelten Fällen eine Abfertigung gebührt (VwGH 30.3.2026, Ro 2023/12/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026120011.L01Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
28.05.2026