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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs4Rechtssatz
Während § 13a Abs. 1 GehG die Rückforderung zu Unrecht empfangener Leistungen normiert, kommt einem Bescheid nach § 13 Abs. 1 DVG nur eine Wirkung pro futuro zu, wie ein Rückschluss aus § 13 Abs. 5 DVG, in dem die ex-tunc-Wirkung nur für die Nichtigkeit nach § 68 Abs. 4 AVG ausgesprochen wird, zeigt (VwGH 22.4.2015, Ra 2014/12/0023).Während Paragraph 13 a, Absatz eins, GehG die Rückforderung zu Unrecht empfangener Leistungen normiert, kommt einem Bescheid nach Paragraph 13, Absatz eins, DVG nur eine Wirkung pro futuro zu, wie ein Rückschluss aus Paragraph 13, Absatz 5, DVG, in dem die ex-tunc-Wirkung nur für die Nichtigkeit nach Paragraph 68, Absatz 4, AVG ausgesprochen wird, zeigt (VwGH 22.4.2015, Ra 2014/12/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120116.L08Im RIS seit
28.04.2026Zuletzt aktualisiert am
03.06.2026