RS Vwgh 2026/4/2 Ra 2026/13/0006

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Veröffentlicht am 02.04.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150
BAO §198
BAO §224 Abs1
BAO §245 Abs1
BAO §245 Abs2
BAO §245 Abs4
BAO §248
VwRallg
  1. BAO § 198 heute
  2. BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 224 heute
  2. BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 245 heute
  2. BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025
  3. BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 245 gültig von 27.08.1994 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  5. BAO § 245 gültig von 19.04.1980 bis 26.08.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 245 heute
  2. BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025
  3. BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 245 gültig von 27.08.1994 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  5. BAO § 245 gültig von 19.04.1980 bis 26.08.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 245 heute
  2. BAO § 245 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025
  3. BAO § 245 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 245 gültig von 27.08.1994 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  5. BAO § 245 gültig von 19.04.1980 bis 26.08.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 248 heute
  2. BAO § 248 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 248 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Wurden dem zur Haftung Herangezogenen mit dem Haftungsbescheid auch die Abgabenbescheide ("Grundlagenbescheide") übermittelt, war er darüber aufgeklärt, dass jene Abgaben, betreffend derer er zur Haftung herangezogen wurde, bereits mit Bescheid festgesetzt waren. Wenn auch diese Abgabenbescheide auf Prüfungsberichte verweisen, so hätte der zur Haftung Herangezogene gemäß § 248 zweiter Satz BAO die Mitteilung des ihm noch nicht (ausreichend) zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches beantragen können, was sodann gemäß § 245 Abs. 2 und 4 BAO zur Hemmung des Laufes der Frist zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Abgabenbescheid geführt hätte (vgl. VwGH 26.5.1998, 97/14/0080). Da § 248 BAO aber nicht auf § 245 Abs. 1 BAO verweist, führt der Verweis im Abgabenbescheid auf einen Bericht iSd § 150 BAO nicht dazu, dass die Frist zur Bekämpfung des Abgabenbescheides durch den Haftungspflichtigen nicht in Lauf gesetzt würde. Dieser Umstand hat auch keine Auswirkung auf den Lauf der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid.Wurden dem zur Haftung Herangezogenen mit dem Haftungsbescheid auch die Abgabenbescheide ("Grundlagenbescheide") übermittelt, war er darüber aufgeklärt, dass jene Abgaben, betreffend derer er zur Haftung herangezogen wurde, bereits mit Bescheid festgesetzt waren. Wenn auch diese Abgabenbescheide auf Prüfungsberichte verweisen, so hätte der zur Haftung Herangezogene gemäß Paragraph 248, zweiter Satz BAO die Mitteilung des ihm noch nicht (ausreichend) zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches beantragen können, was sodann gemäß Paragraph 245, Absatz 2 und 4 BAO zur Hemmung des Laufes der Frist zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Abgabenbescheid geführt hätte vergleiche VwGH 26.5.1998, 97/14/0080). Da Paragraph 248, BAO aber nicht auf Paragraph 245, Absatz eins, BAO verweist, führt der Verweis im Abgabenbescheid auf einen Bericht iSd Paragraph 150, BAO nicht dazu, dass die Frist zur Bekämpfung des Abgabenbescheides durch den Haftungspflichtigen nicht in Lauf gesetzt würde. Dieser Umstand hat auch keine Auswirkung auf den Lauf der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026130006.L03

Im RIS seit

11.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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