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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1Beachte
Rechtssatz
Für die Steuerfreiheit einer Gefahrenzulage ist es erforderlich, dass ein arbeitsbedingt erhöhtes Risiko der Arbeitnehmer nicht durch zumutbare Maßnahmen auf ein nur geringes Restrisiko reduziert werden kann (vgl. VwGH 26.11.2025, Ra 2024/15/0030).Für die Steuerfreiheit einer Gefahrenzulage ist es erforderlich, dass ein arbeitsbedingt erhöhtes Risiko der Arbeitnehmer nicht durch zumutbare Maßnahmen auf ein nur geringes Restrisiko reduziert werden kann vergleiche VwGH 26.11.2025, Ra 2024/15/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150035.L01Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026