Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276Rechtssatz
Die Senatsmitglieder haben in der Beratung über den Spruch und die wesentliche Begründung abzustimmen (vgl. VwGH 21.2.1990, 89/13/0050). Es ist nicht erforderlich, dass der Beratung und Abstimmung ein bereits hinsichtlich aller Formulierungen ausgefeilter Entscheidungsentwurf zum Gegenstand gemacht wird (vgl. VwGH 14.5.1991, 90/14/0281).Die Senatsmitglieder haben in der Beratung über den Spruch und die wesentliche Begründung abzustimmen vergleiche VwGH 21.2.1990, 89/13/0050). Es ist nicht erforderlich, dass der Beratung und Abstimmung ein bereits hinsichtlich aller Formulierungen ausgefeilter Entscheidungsentwurf zum Gegenstand gemacht wird vergleiche VwGH 14.5.1991, 90/14/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130087.L02Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
01.06.2026