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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1Rechtssatz
Ein Schulderlass betreffend betriebliche Verbindlichkeiten führt grundsätzlich auch dann zu einer steuerlich relevanten Vermögensvermehrung, wenn die erlassene Schuld uneinbringlich war (vgl. VwGH 3.6.1992, 87/13/0118 zu § 4 EStG 1972).Ein Schulderlass betreffend betriebliche Verbindlichkeiten führt grundsätzlich auch dann zu einer steuerlich relevanten Vermögensvermehrung, wenn die erlassene Schuld uneinbringlich war vergleiche VwGH 3.6.1992, 87/13/0118 zu Paragraph 4, EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130043.L04Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026