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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21Rechtssatz
Zwischen dem Gesellschafter einer GmbH und der GmbH besteht ein Naheverhältnis. Damit sind sie als nahe Angehörige anzusehen (vgl. VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0050, mwN).Zwischen dem Gesellschafter einer GmbH und der GmbH besteht ein Naheverhältnis. Damit sind sie als nahe Angehörige anzusehen vergleiche VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0050, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130043.L02Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026