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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37Rechtssatz
Mildtätigkeit liegt nicht vor, wenn mit den geförderten Personen allgemein übliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden, weil es sich dabei um keinen Akt der Mildtätigkeit handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024130132.L04Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
27.05.2026