RS Vwgh 2026/4/9 Ra 2024/13/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2026
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Mildtätigkeit liegt nicht vor, wenn mit den geförderten Personen allgemein übliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden, weil es sich dabei um keinen Akt der Mildtätigkeit handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024130132.L04

Im RIS seit

12.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten