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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0103 E 20. November 2019 RS 2Stammrechtssatz
Mildtätig sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit kann aufgrund materieller Not bestehen, sie kann sich aber auch wegen der körperlichen und geistigen Verfassung der Personen ergeben, insbesondere bei Kranken und Gebrechlichen. Mildtätigkeit ist insoweit auf die Linderung menschlicher Not gerichtet (vgl. VwGH 29.4.1991, 90/15/0168; 19.9.2001, 99/16/0091, VwSlg 7647 F/2001).Mildtätig sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit kann aufgrund materieller Not bestehen, sie kann sich aber auch wegen der körperlichen und geistigen Verfassung der Personen ergeben, insbesondere bei Kranken und Gebrechlichen. Mildtätigkeit ist insoweit auf die Linderung menschlicher Not gerichtet vergleiche VwGH 29.4.1991, 90/15/0168; 19.9.2001, 99/16/0091, VwSlg 7647 F/2001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024130132.L01Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
27.05.2026