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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Lehofer und den Hofrat Dr. Faber als Richter sowie die Hofrätin Dr.in Sabetzer als Richterin, unter Mitwirkung des Schriftführers Dr. Zeleny, über den Fristsetzungsantrag der I GmbH, vertreten durch Mag. Günther Billes, Rechtsanwalt in Wien, gegen das Verwaltungsgericht Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Begründung
Wien, am 10. April 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026030001.F00Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026