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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Im Fall der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung bleibt der Ausgangsbescheid auch Maßstab dafür, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Ist die Beschwerde gegen den Ausgangsbescheid nicht berechtigt, so ist sie vom VwG abzuweisen. Ist die Beschwerde gegen den Ausgangsbescheid (teilweise) berechtigt, so ist ihr vom VwG (teilweise) stattzugeben (vgl. grundlegend VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026).Im Fall der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung bleibt der Ausgangsbescheid auch Maßstab dafür, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Ist die Beschwerde gegen den Ausgangsbescheid nicht berechtigt, so ist sie vom VwG abzuweisen. Ist die Beschwerde gegen den Ausgangsbescheid (teilweise) berechtigt, so ist ihr vom VwG (teilweise) stattzugeben vergleiche grundlegend VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110178.L02Im RIS seit
11.05.2026Zuletzt aktualisiert am
11.05.2026