RS Vwgh 2026/4/16 Ra 2024/16/0014

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Veröffentlicht am 16.04.2026
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32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 GrEStG unterliegen ausschließlich Grundstückserwerbe und nicht Unternehmenserwerbe.Der Grunderwerbsteuer gemäß Paragraph eins, GrEStG unterliegen ausschließlich Grundstückserwerbe und nicht Unternehmenserwerbe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024160014.L01

Im RIS seit

12.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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