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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/03/0071 B 26. Februar 2019 RS 2 (hier ohne die Wortfolge "und deren Anträgen")Stammrechtssatz
Soweit sich die mitbeteiligte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung der Revision "und deren Anträgen" anschließt, war dies der Sache nach als verspätete Revision zu werten; die darin gestellten Anträge waren daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0032, mwN).Soweit sich die mitbeteiligte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung der Revision "und deren Anträgen" anschließt, war dies der Sache nach als verspätete Revision zu werten; die darin gestellten Anträge waren daher gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen vergleiche VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0032, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024030126.L05Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026