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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Bachler sowie Hofrat Mag. Haunold als Richter und Hofrätin Dr. Holzinger als Richterin, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Kreil, über den Antrag des A R auf Wiederaufnahme des mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Jänner 2016, Ra 2015/07/0166-6, eingestellten Revisionsverfahrens betreffend Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages i.A. des WRG 1959, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 17. April 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2015070166.L00Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
19.05.2026