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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBGBeachte
Rechtssatz
Die Beschäftigung ausländischer Künstler oder Ensemblemitglieder unterliegt grundsätzlich - wie die Beschäftigung von Ausländern allgemein - dem AuslBG. Eine generelle Ausnahme davon im Sinn des § 1 Abs. 2 AuslBG besteht hinsichtlich ausländischer Künstler oder Ensemblemitglieder nicht.Die Beschäftigung ausländischer Künstler oder Ensemblemitglieder unterliegt grundsätzlich - wie die Beschäftigung von Ausländern allgemein - dem AuslBG. Eine generelle Ausnahme davon im Sinn des Paragraph eins, Absatz 2, AuslBG besteht hinsichtlich ausländischer Künstler oder Ensemblemitglieder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026090001.J02Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026