Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18Beachte
Rechtssatz
Liegt eine Beschäftigung entsendeter ausländischer Künstler im Rahmen eines Ensemblegastspiels vor, stellt schon im Hinblick auf die Entsendung unzweifelhaft § 18 AuslBG die in den Blick zu nehmende maßgebliche Bestimmung dar. Sie ist insoweit die gegenüber § 3 (Abs. 4) AuslBG speziellere Norm.Liegt eine Beschäftigung entsendeter ausländischer Künstler im Rahmen eines Ensemblegastspiels vor, stellt schon im Hinblick auf die Entsendung unzweifelhaft Paragraph 18, AuslBG die in den Blick zu nehmende maßgebliche Bestimmung dar. Sie ist insoweit die gegenüber Paragraph 3, (Absatz 4,) AuslBG speziellere Norm.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026090001.J01Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026