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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332Rechtssatz
Die einem Parteienvertreter obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, dass ein wirksames Kontrollsystem auch bei Vorliegen besonderer Umstände geeignet ist, Fristversäumungen im Fall des Versagens einer Kanzleikraft auszuschließen (vgl. VwGH 11.12.2024, Ra 2024/03/0101).Die einem Parteienvertreter obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, dass ein wirksames Kontrollsystem auch bei Vorliegen besonderer Umstände geeignet ist, Fristversäumungen im Fall des Versagens einer Kanzleikraft auszuschließen vergleiche VwGH 11.12.2024, Ra 2024/03/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150020.L02Im RIS seit
12.05.2026Zuletzt aktualisiert am
12.05.2026