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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §138 Abs1Rechtssatz
Die Arbeits(un)fähigkeit des Versicherten ist kein sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebendes Recht, sondern nur ein Tatbestandselement für den Anspruch auf Krankengeld, der nicht im Verfahren in Verwaltungssachen, sondern im Verfahren in Leistungssachen (§ 354 ASVG) - für das § 410 ASVG nicht gilt - zu klären ist.Die Arbeits(un)fähigkeit des Versicherten ist kein sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebendes Recht, sondern nur ein Tatbestandselement für den Anspruch auf Krankengeld, der nicht im Verfahren in Verwaltungssachen, sondern im Verfahren in Leistungssachen (Paragraph 354, ASVG) - für das Paragraph 410, ASVG nicht gilt - zu klären ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080037.L01Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
27.05.2026