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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/05/0218 B 27. Oktober 2023 RS 5Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, vermag die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn das VwG diese Frage fallbezogen vertretbar gelöst hat (vgl. zum Ganzen VwGH 16.11.2022, Ra 2022/06/0126, mwN).Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, vermag die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn das VwG diese Frage fallbezogen vertretbar gelöst hat vergleiche zum Ganzen VwGH 16.11.2022, Ra 2022/06/0126, mwN).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050216.L06Im RIS seit
26.05.2026Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026