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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §13 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0158 E 24. Februar 1986 VwSlg 12047 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung läge nur dann vor, wenn die Rechtsanschauung des VwGH von der abzugehen Anlass bestünde, explizit in der Begründung eines Erkenntnisses oder Beschlusses ihren Niederschlag gefunden hätte und nicht nur stillschweigend vorausgesetzt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J28Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026