RS Vwgh 2026/4/22 Ro 2025/07/0006

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Veröffentlicht am 22.04.2026
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0158 E 24. Februar 1986 VwSlg 12047 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung läge nur dann vor, wenn die Rechtsanschauung des VwGH von der abzugehen Anlass bestünde, explizit in der Begründung eines Erkenntnisses oder Beschlusses ihren Niederschlag gefunden hätte und nicht nur stillschweigend vorausgesetzt worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J28

Im RIS seit

19.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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