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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60Rechtssatz
Zum (erstmaligen) Ausspruch einer Enteignung kann auch das VwG im Beschwerdeverfahren zuständig sein, wenn die wasserrechtliche Bewilligung, die Sache des Beschwerdeverfahrens ist, nicht erteilt werden kann, ohne gleichzeitig auch die Frage der Begründung von Zwangsrechten mitzubehandeln (VwGH 29.1.1959, 2033/58).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J10Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026