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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/07/0130 E 28. Juni 2017 RS 2Stammrechtssatz
In einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist bei entgegenstehenden fremden Rechten bereits der Antrag auf Einräumung von Zwangsrechten enthalten (vgl. E 20. September 2012, 2009/07/0084). Das würde nur dann nicht gelten, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er eine Zwangsrechtseinräumung ablehnt.In einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist bei entgegenstehenden fremden Rechten bereits der Antrag auf Einräumung von Zwangsrechten enthalten vergleiche E 20. September 2012, 2009/07/0084). Das würde nur dann nicht gelten, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er eine Zwangsrechtseinräumung ablehnt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J02Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026