RS Vwgh 2026/4/22 Ro 2025/07/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/07/0031 E 19. Juni 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird (vgl. VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird vergleiche VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J06

Im RIS seit

19.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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