Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/07/0031 E 19. Juni 2023 RS 2Stammrechtssatz
Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird (vgl. VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird vergleiche VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J06Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026