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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Ein persönliches Wasserbenutzungsrecht bei juristischen Personen erlischt mit deren Untergang (VwGH 26.3.2009, 2007/07/0127); das ergibt sich bereits daraus, dass im Fall des (bloßen) Untergangs der juristischen Person niemand vorhanden ist, dem dieses Recht zugeordnet werden könnte.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J24Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
03.06.2026