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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5Rechtssatz
Zur substanziellen Darlegung eines relevanten Verfahrensmangels ist es unzureichend, in den Revisionsgründen ohne nähere Konkretisierung auf die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses des angefochtenen Beschlusses zu verweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020082.L04Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
28.05.2026