Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1Rechtssatz
Bei Beurteilung der Befangenheit von Mitgliedern eines VwG ist allein eine allfällige frühere Tätigkeit in der Behörde grundsätzlich nicht geeignet, den Anschein ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen. Es müssen besondere Gründe gegeben sein, um ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zur Entscheidung in bestimmten Rechtssachen in Zweifel zu ziehen (vgl. etwa VwGH 26.2.2015, Ra 2015/07/0013).Bei Beurteilung der Befangenheit von Mitgliedern eines VwG ist allein eine allfällige frühere Tätigkeit in der Behörde grundsätzlich nicht geeignet, den Anschein ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen. Es müssen besondere Gründe gegeben sein, um ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zur Entscheidung in bestimmten Rechtssachen in Zweifel zu ziehen vergleiche etwa VwGH 26.2.2015, Ra 2015/07/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030058.L02Im RIS seit
02.06.2026Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026