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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K E auf Wiederaufnahme des mit Beschluss vom 17. März 2026, Ra 2024/16/0041-16, beendeten Verfahrens betreffend einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in einer Angelegenheit betreffend Eingabengebühr gemäß § 24a Z 1 VwGG und Gebührenerhöhung, den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K E auf Wiederaufnahme des mit Beschluss vom 17. März 2026, Ra 2024/16/0041-16, beendeten Verfahrens betreffend einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in einer Angelegenheit betreffend Eingabengebühr gemäß Paragraph 24 a, Ziffer eins, VwGG und Gebührenerhöhung, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 30. April 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024160041.L01Im RIS seit
02.06.2026Zuletzt aktualisiert am
16.06.2026