Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 lita Z10aHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/02/0076 E 20. April 2004 RS 1Stammrechtssatz
Wird auf einem Straßenzug, der eine längere Strecke aufweist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrmals mit Unterbrechung(en) überschritten, dann sind zwar der zeitliche Zusammenhang und die gleiche Begehungsform, nicht jedoch die Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände gegeben, weshalb in diesen Fällen keine Deliktseinheit und damit auch kein fortgesetztes Delikt angenommen werden kann (Hinweis E 5. November 1997, 97/03/0037; E 11. November 1987, 86/03/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020061.L04Im RIS seit
02.06.2026Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026