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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 lita Z10aRechtssatz
Die positive Beurteilung der Frage, ob bei den im Zuge einer (einzigen) Fahrt begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein fortgesetztes Delikt vorliegt, hat zur Voraussetzung, dass es sich um die Begehung desselben Deliktes handelt (VwGH 29.1.1992, 91/03/0352).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020061.L01Im RIS seit
02.06.2026Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026