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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §98 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/15/0008 B 15. April 2025 RS 4Stammrechtssatz
Durch die Übernahme der das angefochtene Erkenntnis enthaltenden Sendung durch Angestellte des Parteienvertreters gilt dieses der revisionswerbenden Partei gegenüber als zugestellt. Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zukommens der Sendung an die revisionswerbende Partei kommt es nicht mehr an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150110.L02Im RIS seit
09.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026