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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36Rechtssatz
Ertragsteuerlich führt erst ein endgültiger Wegfall einer (ehemals) betrieblichen Schuld zu einem ertragsteuerlich relevanten Vermögenszugang (vgl. VwGH 23.11.2011, 2009/13/0041, mwN). Der Zeitpunkt der Erfassung eines Sanierungsgewinnes wird daher nicht nach § 36 EStG 1988 bestimmt, sondern ergibt sich aus allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen und den maßgeblichen insolvenzrechtlichen Regelungen.Ertragsteuerlich führt erst ein endgültiger Wegfall einer (ehemals) betrieblichen Schuld zu einem ertragsteuerlich relevanten Vermögenszugang vergleiche VwGH 23.11.2011, 2009/13/0041, mwN). Der Zeitpunkt der Erfassung eines Sanierungsgewinnes wird daher nicht nach Paragraph 36, EStG 1988 bestimmt, sondern ergibt sich aus allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen und den maßgeblichen insolvenzrechtlichen Regelungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150004.L01Im RIS seit
26.05.2026Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026