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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/02/0093 E 27. Mai 1992 RS 1Stammrechtssatz
Die Unterstellung eines bestimmten, als erwiesen angenommenen
Sachverhaltes unter eine andere Verwaltungsvorschrift, als dies
im erstinstanzlichen Straferkenntnis geschehen ist, betrifft
eine Rechtsfrage und bedarf daher keines Parteiengehörs.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050044.L02Im RIS seit
02.06.2026Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026