RS Vwgh 2026/5/7 Ra 2023/05/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/02/0093 E 27. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Die Unterstellung eines bestimmten, als erwiesen angenommenen

Sachverhaltes unter eine andere Verwaltungsvorschrift, als dies

im erstinstanzlichen Straferkenntnis geschehen ist, betrifft

eine Rechtsfrage und bedarf daher keines Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050044.L02

Im RIS seit

02.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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