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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/09/0017 E 4. Oktober 2012 RS 1 (hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Bei der Frage, welches "Vertragsverhältnis" vorgelegen ist, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen. Ob ein festgestellter Sachverhalt als unselbständige Beschäftigung zu qualifizieren ist, ist eine reine Rechtsfrage (Hinweis E 16. September 2010, 2010/09/0158).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090004.L05Im RIS seit
09.06.2026Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026