RS Vwgh 2026/5/8 Ra 2026/02/0074

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Veröffentlicht am 08.05.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
AVG §66 Abs4
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0038 E 22. Oktober 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Abweisung der Beschwerde übernahm das Verwaltungsgericht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides der vor ihm belangten Behörde (vgl. für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, 2007/13/0065).Mit der Abweisung der Beschwerde übernahm das Verwaltungsgericht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides der vor ihm belangten Behörde vergleiche für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, 2007/13/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020074.L01

Im RIS seit

09.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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