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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs1Rechtssatz
Für die Durchsetzungsmöglichkeit des Abgabenanspruches seitens des Abgabengläubigers ist eine rechtswirksame Abgabenfestsetzung erforderlich. Die Tilgung einer Abgabenschuld setzt allerdings nicht die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe voraus. Eine bereits entstandene Abgabenschuld kann als eine noch nicht erzwingbare Geldleistungsverpflichtung auch schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung durch Zahlungsvorgänge - wie etwa eine Zahlung aufgrund einer Selbstanzeige - getilgt werden; ein Guthaben auf dem Abgabenkonto entsteht dadurch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130044.J04Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026