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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4Rechtssatz
Gemäß § 4 BAO hat der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit der Abgabe auf die Entstehung des Abgabenanspruches keinen Einfluss, so dass der Steueranspruch unabhängig von prozessrechtlichen Maßnahmen entsteht.Gemäß Paragraph 4, BAO hat der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit der Abgabe auf die Entstehung des Abgabenanspruches keinen Einfluss, so dass der Steueranspruch unabhängig von prozessrechtlichen Maßnahmen entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130044.J03Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026