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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Novak sowie die Hofrätinnen Dr. Reinbacher und Dr. Funk-Leisch als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Fristsetzungsantrag der B GmbH, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien gegen das Bundesfinanzgericht, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit betreffend Grunderwerbsteuer, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 14. Mai 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026160006.F00Im RIS seit
16.06.2026Zuletzt aktualisiert am
16.06.2026