RS Vwgh 2026/5/19 Ra 2026/02/0054

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Veröffentlicht am 19.05.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/02/0107 E 24. Mai 2024 RS 4

Stammrechtssatz

Das Verschulden stellt eine wesentliche Komponente bei der Strafbemessung dar (§ 19 Abs. 2 VStG; VwGH 23.3.1998, 97/17/0201), der entsprechende Beachtung zu schenken ist.Das Verschulden stellt eine wesentliche Komponente bei der Strafbemessung dar (Paragraph 19, Absatz 2, VStG; VwGH 23.3.1998, 97/17/0201), der entsprechende Beachtung zu schenken ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020054.L06

Im RIS seit

24.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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