RS Vwgh 2026/5/21 Ra 2026/09/0027

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Veröffentlicht am 21.05.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Beurteilung der Zukunftsprognose durch das VwG unterliegt als Beweiswürdigung nur dahingehend der Kontrolle des VwGH, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde und ob die dabei angestellten Erwägungen schlüssig sind, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechen bzw. ob die Beweisergebnisse, die in diesem Denkvorgang gewürdigt wurden, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt wurden (VwGH 21.8.2024, Ra 2024/09/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090027.L06

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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