RS Vwgh 2026/5/21 Ra 2026/09/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090027.L04

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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