RS Vwgh 2026/5/21 Ra 2025/10/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2026
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei Zustellung im Wege der Post kommt es auf den Tag der Zustellung (und nicht etwa auf eine bestimmte Uhrzeit) an (vgl. VwGH 23.5.2017, Ra 2016/05/0143, mit Verweis auf VwGH 27.2.1997, 95/16/0134), wobei am selben Tag zugestellte Erledigungen als gleichzeitig ergangen anzusehen sind (vgl. VwGH 23.5.2017, Ra 2016/05/0143, mit Verweis auf VwGH 7.9.2005, 2002/08/0215).Bei Zustellung im Wege der Post kommt es auf den Tag der Zustellung (und nicht etwa auf eine bestimmte Uhrzeit) an vergleiche VwGH 23.5.2017, Ra 2016/05/0143, mit Verweis auf VwGH 27.2.1997, 95/16/0134), wobei am selben Tag zugestellte Erledigungen als gleichzeitig ergangen anzusehen sind vergleiche VwGH 23.5.2017, Ra 2016/05/0143, mit Verweis auf VwGH 7.9.2005, 2002/08/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100112.L02

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten