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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Beachte
Rechtssatz
Auch wenn die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen nicht bedeutet, dass die Behörde (bzw. das VwG) von jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre (vgl. etwa VwGH 26.8.2024, Ra 2024/13/0023, mwN), liegt es primär am Haftungspflichtigen, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun.Auch wenn die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen nicht bedeutet, dass die Behörde (bzw. das VwG) von jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre vergleiche etwa VwGH 26.8.2024, Ra 2024/13/0023, mwN), liegt es primär am Haftungspflichtigen, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130002.L06Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026