RS Vwgh 2026/5/27 Ra 2025/13/0002

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Veröffentlicht am 27.05.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/13/0003 B 27.05.2026

Rechtssatz

Den Haftungspflichtigen treffen die Behauptungslast und auch die Beweislast für die Gläubigergleichbehandlung zu den einzelnen Fälligkeitsterminen der einzelnen Abgaben (vgl. etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2019/13/0065; 18.3.2013, 2011/16/0187).Den Haftungspflichtigen treffen die Behauptungslast und auch die Beweislast für die Gläubigergleichbehandlung zu den einzelnen Fälligkeitsterminen der einzelnen Abgaben vergleiche etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2019/13/0065; 18.3.2013, 2011/16/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130002.L04

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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