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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Beachte
Rechtssatz
Den Haftungspflichtigen treffen die Behauptungslast und auch die Beweislast für die Gläubigergleichbehandlung zu den einzelnen Fälligkeitsterminen der einzelnen Abgaben (vgl. etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2019/13/0065; 18.3.2013, 2011/16/0187).Den Haftungspflichtigen treffen die Behauptungslast und auch die Beweislast für die Gläubigergleichbehandlung zu den einzelnen Fälligkeitsterminen der einzelnen Abgaben vergleiche etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2019/13/0065; 18.3.2013, 2011/16/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130002.L04Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026