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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293Rechtssatz
Aus § 299 Abs. 2 iVm § 293 BAO ergibt sich, dass bei Entsprechung des Verbindungsgebotes eine umgekehrte Zustellreihenfolge aufgrund technischer Zufälligkeiten unschädlich ist (vgl. VwGH 28.5.2026, Ro 2026/15/0021).Aus Paragraph 299, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 293, BAO ergibt sich, dass bei Entsprechung des Verbindungsgebotes eine umgekehrte Zustellreihenfolge aufgrund technischer Zufälligkeiten unschädlich ist vergleiche VwGH 28.5.2026, Ro 2026/15/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026150015.J06Im RIS seit
29.06.2026Zuletzt aktualisiert am
27.07.2026