RS Vwgh 2026/5/28 Ro 2026/15/0015

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Veröffentlicht am 28.05.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das Abstellen auf die tatsächliche Kenntnis des neuen Finanzamtes in § 58 BAO soll sicher stellen, dass kein zuständigkeitsloser Zeitraum eintritt. Das bisherige Finanzamt bleibt sohin bis zur positiven Kenntnis des neuen Finanzamts zuständig.Das Abstellen auf die tatsächliche Kenntnis des neuen Finanzamtes in Paragraph 58, BAO soll sicher stellen, dass kein zuständigkeitsloser Zeitraum eintritt. Das bisherige Finanzamt bleibt sohin bis zur positiven Kenntnis des neuen Finanzamts zuständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026150015.J02

Im RIS seit

29.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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