RS Vwgh 2026/5/28 Ro 2025/15/0023

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Veröffentlicht am 28.05.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §8 Z2
VwRallg

Rechtssatz

Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt können der "Behindertenfürsorge" zugeordnet werden (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030). Dazu gehören auch geschützte Werkstätten, in denen Personen mit einer Behinderung beschäftigt werden (AB 1302 BlgNR XVIII. GP, 2).Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt können der "Behindertenfürsorge" zugeordnet werden vergleiche VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030). Dazu gehören auch geschützte Werkstätten, in denen Personen mit einer Behinderung beschäftigt werden Ausschussbericht 1302 BlgNR römisch achtzehn. GP, 2).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150023.J03

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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