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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KommStG 1993 §8 Z2Rechtssatz
Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt können der "Behindertenfürsorge" zugeordnet werden (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030). Dazu gehören auch geschützte Werkstätten, in denen Personen mit einer Behinderung beschäftigt werden (AB 1302 BlgNR XVIII. GP, 2).Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt können der "Behindertenfürsorge" zugeordnet werden vergleiche VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030). Dazu gehören auch geschützte Werkstätten, in denen Personen mit einer Behinderung beschäftigt werden Ausschussbericht 1302 BlgNR römisch achtzehn. GP, 2).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150023.J03Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026