Index
32/04 Steuern vom UmsatzRechtssatz
Die Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 setzt einen Vorsteuerabzug voraus, über den von der Abgabenbehörde oder zumindest im Rechtsmittelverfahren vom BFG abgesprochen wurde.Die Berichtigung der Vorsteuer gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, UStG 1994 setzt einen Vorsteuerabzug voraus, über den von der Abgabenbehörde oder zumindest im Rechtsmittelverfahren vom BFG abgesprochen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150003.J04Im RIS seit
29.06.2026Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026