RS Vwgh 2026/5/28 Ro 2025/15/0003

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Veröffentlicht am 28.05.2026
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32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Die Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 setzt einen Vorsteuerabzug voraus, über den von der Abgabenbehörde oder zumindest im Rechtsmittelverfahren vom BFG abgesprochen wurde.Die Berichtigung der Vorsteuer gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, UStG 1994 setzt einen Vorsteuerabzug voraus, über den von der Abgabenbehörde oder zumindest im Rechtsmittelverfahren vom BFG abgesprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150003.J04

Im RIS seit

29.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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